Startseite -> News & Blog -> EVER GIVEN nach Havarie im Suezkanal festgesetzt
Im Streit um Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer des Schiffes „Shoei Kisen Kaisha“ haben die ägyptischen Behörden das Schiff nun im Großen Bittersee zwischen dem Roten Meer und dem Mittelmeer festgesetzt.
Der Schiffseigner hatte zunächst am 22. April 2021 Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Schiffes eingelegt. Am 04. Mai 2021 fand vor dem zuständigen Gericht in Ismailia eine erste Anhörung statt. Das Gericht hat diesem Rechtsmittel nicht stattgegeben. Ein weiterer Termin soll am 22. Mai 2021 stattfinden.
Weiterhin wurde bekannt, dass die Schiffsversicherer mit den ägyptischen Behörden in Kontakt stehen und bereits ein Angebot unterbreitet haben, um die Beschlagnahme aufheben zu lassen. Das Ergebnis dazu ist aktuell nicht verifizierbar, könnte aber im Rahmen der nächsten Verhandlung entscheidend dazu beitragen, dass mit einer entsprechenden Sicherheitsleistung das Schiff freigegeben wird.
Entgegen erster Verlautbarung haben die ägyptischen Behörden die Beschlagnahme summenmäßig nicht auf die Bergungskosten ausgeweitet. Diese Kosten sollen, was noch angezweifelt wird, insgesamt 300 Mio. USD betragen. Da die Bergungskosten über die HAVARIE-GROSSE-Abwicklung gesichert sind, geht es aktuell um die Differenz zu etwa 960 Mio. USD, welche die Ägypter als Schadenersatz für die Reparatur des Kanals und ausgefallene Kanalgebühren für sich beanspruchen.
Die Reederei EVERGREEN als Vollcharterer des Schiffes, hat ebenfalls gerichtliche Schritte eingeleitet, die klären sollen, ob das inkonnexe Pfandrecht gegen die Ladung (18.000 Container – Wert ca. 3 Milliarden USD) zu Recht ausgesprochen wurde. Ob Evergreen im Falle eines Erfolges dann die Container im Großen Bittersee tatsächlich umladen lässt, ist erst einmal fraglich.
Die Frage nach der rechtmäßigen Erklärung einer HAVARIE-GROSSE ist ebenfalls noch nicht abschließend geklärt. Es laufen derzeit weitere Untersuchungen, ob das Schiff möglicherweise nicht seetüchtig gewesen sei. Das würde wiederum bedeuten, dass dem Kapitän kein nautisches Versagen vorgeworfen werden kann und alle Schadenersatzansprüche gegen den Schiffseigner geltend gemacht werden könnten. Als Resultat würde es dann dazu führen, dass der HAVARIE-GROSSE-Erklärung widersprochen werden kann.
Bildnachweis kees torn, CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons
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