Startseite -> News & Blog -> Container-Warenwerte über 200.000 US$ bei Buchung angeben
Wenn Waren im Transport unter Verantwortung des Reeders zu Schaden kommen, dann wird dieser Schaden nach dem Verursacherprinzip normalerweise auch vom Reeder ersetzt. Bei Container-Warenwerten, die 200.000 US-Dollar übersteigen, ist das jedoch nicht immer zwingend der Fall, wie uns jetzt ein aktueller Anlass zeigte.
So sind Schadensfälle ab der benannten Höhe bei vielen Transportversicherungen nicht automatisch inkludiert. Die Reedereien müssen Warenwerte über 200.000 US-Dollar ihren Versicherern gesondert melden, um sie gegen eine zusätzliche Prämie doch versichern zu können. Das ist aber nur möglich, wenn die Container-Warenwerte durch die Kunden auch korrekt angegeben werden.
Bis zu 25.000 US$ Strafzahlung möglich
Um ihre Kunden dazu zu bewegen, die hohen Warenwerte pro Container bereits mit der Buchung aufzugeben, haben Reedereien jetzt eine neue, abschreckende Klausel in ihre Vertragswerke aufgenommen. Die neue Klausel berechtigt sie, eine „High-Value Commodity Mis-Declaration Fee“ oder anders lautende Strafgebühr zu berechnen, wenn hohe Warenwerte nicht mit der Buchung aufgegeben wird.
In einem aktuellen Versicherungs-Fall betrug die Strafgebühr 25.000 US-Dollar für einen Container, dessen Warenwert 200.000 US-Dollar überstieg. Bei einer Sendung mit mehreren Containern kann die vertragliche Strafgebühr im Schadensfall folglich 50.000, 100.000 US-Dollar oder mehr betragen. Die konkreten Wertgrenzen und die Höhe der Strafgebühren fallen von Reederei zu Reederei aktuell noch unterschiedlich.
Um mögliche Komplikationen auszuschließen, bitten wir unsere Kunden ab sofort, Warenwerte von über 200.000 US-Dollar pro Container bereits bei der Buchung anzugeben. Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Ihre bekannten Ansprechpartner bei ETS.
Quelle: Verein Bremer Spediteure e.V.
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