Startseite -> News & Blog -> Warum ist eine Transportversicherung sinnvoll?
Eine häufige Auffassung der Auftraggeber lautet:
„Kosten können gespart werden, da man im Falle von Verlust oder Beschädigung davon ausgeht, dass der Spediteur oder Frachtführer für einen entstandenen Schaden haftet und vollen Ersatz leisten muss.“
Die Praxis und geltende gesetzliche Vorschriften zeigen, dass diese Annahme nicht immer zutrifft.
Über eine Transportversicherung können dagegen Schadenrisiken versichert werden, die über den beauftragten Spediteur oder Frachtführer nicht ersatzpflichtig sind.
Gesetzliche Haftungsbegrenzungen
Das nationale und internationale Transportrecht ist geprägt durch gewichtsmäßige Haftungsbeschränkungen, weshalb im Schadenfall fast immer ein finanzieller Verlust für einen Exporteur oder einen Importeur einritt. Im Einzelfall kann es dazu führen, dass sogar die Existenz des jeweiligen Unternehmens gefährdet ist.
SZR bei Güterschäden je Kilogramm Bruttogewicht
HGB / CMR ADSp Internationaler Luftverkehr Seeverkehr CIM (China Rail) |
8,33 SZR je kg 8,33 SZR je kg 22,00 SZR je kg 2,00 SZR je kg 17,00 SZR |
In der Praxis reichen diese Summen oft nicht an den Warenwert heran. Viele Güter haben ein geringes Gewicht und einen hohen Wert!
Sieben Vorteile einer Transportversicherung
- Die Transportversicherung bietet den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer auf Basis des ihm bekannten Wertes der zu versendenden Güter, die Versicherungssumme selbst bestimmen und so sicherstellen kann, dass er im Schadenfalle von seinem Transportversicherer stets vollen Ersatz des ihm entstandenen Schadens, ohne Rücksicht auf gesetzliche oder vertragliche Haftungsbeschränkungen des Spediteur oder des Frachtführer, erhält.
- Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Spediteur / Frachtführer NICHT für einen Schaden zu haften hat, z. B. wenn es sich um ein unabwendbares Ereignis handelt! Der Transportversicherer tritt dann aber in eine Regulierung ein!
- Für Importeure ist dieses unbedingt zu beachten, wenn der Schaden z. B. durch eine Havarie-grosse entstanden ist. In solch einem Fall haftet keiner der Transportbeteiligten. Vielmehr kann der Importeur im Einzelfall sogar noch zu den anteiligen Bergungskosten herangezogen werden.
- Der Importeur hat dann trotzdem seinen Kaufpreis an den Verkäufer zu entrichten, erhält dagegen jedoch von keinem Dritten entsprechenden Schadenersatz.
- Ohne eine Gütertransportversicherung muss der Wareneigentümer seine Ansprüche gegen den Spediteur/ Frachtführer selber durchsetzen und hat sich den geltenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen zu beugen.
- Der Transportversicherer reguliert dagegen den Schaden nach Maßgabe des Versicherungsvertrages zügig und insbesondere ohne Rücksicht darauf, ob und ggf. in welcher Höhe der Spediteur / Frachtführer für den eingetretenen Schaden haftet.
- Das Regressrisiko gegen den schadenverursachenden Spediteur oder Frachtführer liegt dann beim Transportversicherer.
Resümee
Denken Sie bitte daran, die geringen Kosten für eine Transportversicherung nicht zu scheuen. Wir sind Ihnen gerne behilflich, die entsprechenden Konditionen zu vermitteln.
Im Einzelfall sprechen Sie hier gerne unseren Herrn Grewe direkt an.
Hartmut Grewe
Beratung und Regulierung
Telefonnummer 0421 – 33 02 6 – 42
E-Mail: hgrewe@come2ets.com
Bildnachweis Sora Shimazaki via Pexels.com
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