Startseite -> News & Blog -> Temporäre Begasungspflicht für Waren nach Australien und Neuseeland ab September wieder aktiv
Die Landwirtschaftsministerien von Australien und Neuseeland haben angekündigt, dass sie ab dem 1. September 2023 und Ankunftsdatum 30. April 2024, wieder Einfuhrbeschränkungen für Waren aus bestimmten Ländern erlassen haben.
Die Beschränkungen sind eine Reaktion auf die Bedrohung durch die marmorierte Baumwanze (Brown Marmorated Stink Bug, BMSB), die in Australien und Neuseeland als invasive Art eingestuft wird.
Die marmorierte Baumwanze ist eine kleine, braun gefärbte Wanze, die in Nordamerika beheimatet ist. Sie wurde erstmals 2010 in Europa und 2013 in Australien entdeckt. Die Wanze ist ein Schädling für landwirtschaftliche Kulturen und kann auch für Menschen lästig sein. Sie ernährt sich von einer Vielzahl von Pflanzen, darunter Obst, Gemüse und Getreide und kann auch in Gebäude eindringen und sich dort ansiedeln.
Die Einfuhrbeschränkungen gelten für Waren aus Deutschland, Frankreich, Niederlande, Italien, Spanien, den USA und weiteren Ländern.
Waren aus diesen Ländern dürfen nur eingeführt werden, wenn sie zuvor einer Behandlung gegen die BMSB unterzogen wurden. Die Behandlung kann entweder durch Begasung oder durch Hitzebehandlung erfolgen.
Die Beschränkungen gelten unter anderem für Holz, Kork, Teppiche, Steine & Zement, Keramik, Glas, Eisen und Stahl, Elektrische Maschinen, Fahrzeuge aller Art, Treibstoffe, Reifen und Gummi, Papier und Papiererzeugnisse, Chemikalien, Kunststoffe und weitere Warengruppen.
Weitere Informationen zu den neuen Einfuhrbeschränkungen finden Sie auf der Website des australischen Landwirtschaftsministeriums.
Quelle: Australische Regierung
Illustration von BING Image Generator KI
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